Kaufnebenkosten im Kanton Basel-Landschaft
Überblick
Basel-Landschaft schreibt die Lastenteilung direkt ins Gesetz: Die Handänderungssteuer schulden Veräusserer und Erwerber je zur Hälfte — kein Verhandlungsergebnis, sondern gesetzliche Regel. Für Selbstbewohner wird es noch besser: Wer das Wohneigentum ausschliesslich und dauernd selbst nutzt, dessen Käuferhälfte wird gar nicht erst erhoben; zu zahlen bleibt nur der Anteil der Verkäuferseite. Beurkundet wird im Regelfall bei der Bezirksschreiberei, die mit fixen Frankenbeträgen statt Promillen arbeitet — die Mehrwertsteuer steckt bereits drin; alternativ stehen freiberufliche Notare mit eigenem Rahmen bereit.
Die fixen Ansätze, die Steuer und den Schuldbrief-Block zeigt die Tabelle mit Quelle und Prüfdatum je Position; das eigene Szenario rechnet der Rechner durch. Wie andere Kantone die Last verteilen, zeigt die Kantonsübersicht, die Hintergründe der Ratgeber zur Handänderungssteuer.
Die vier Kostenblöcke
| Kostenblock | Tarif | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Handänderungssteuer | fester Satz Ermässigung für Hauptwohnsitz möglich Quelle: bl.clex.ch · Geprüft: | geteilt (Käufer 50%) |
| Notariatsgebühren | Festgebühr Quelle: bl.clex.ch · Geprüft: | geteilt (Käufer 50%) |
| Grundbuchgebühren | Festgebühr Quelle: bl.clex.ch · Geprüft: | geteilt (Käufer 50%) |
| Schuldbrief | mehrere Gebühren Quelle: bl.clex.ch · Geprüft: | Käufer |
Häufige Fragen
Wer zahlt die Handänderungssteuer in Basel-Landschaft?
Von Gesetzes wegen beide — Veräusserer und Erwerber schulden je die Hälfte. Diese Aufteilung steht direkt im Steuergesetz und ist keine blosse Vertragsübung.
Was gilt, wenn ich die Liegenschaft selbst bewohne?
Dann wird die Käuferhälfte der Steuer nicht erhoben, sofern das Wohneigentum ausschliesslich und dauernd selbst genutzt wird; die Verkäuferhälfte bleibt geschuldet.
Wer beurkundet den Kaufvertrag in Basel-Landschaft?
Im Regelfall die Bezirksschreiberei zu fixen Gebühren, in denen die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist; daneben stehen freiberufliche Notare mit eigenem Gebührenrahmen zur Wahl.