Kaufnebenkosten im Kanton Schwyz
Überblick
Schwyz ist im Kostenvergleich ein Sonderfall: Es gibt weder eine Handänderungssteuer noch eine wertabhängige Grundbuchgebühr — eine Kombination, die nur ganz wenige Kantone kennen. Verrechnet wird die Beurkundung als kleiner Pauschalbetrag je angebrochene Tranche des Kaufpreises, was bei den üblichen Kaufsummen sehr tiefe Nebenkosten ergibt; der Eintrag ins Grundbuch selbst kostet nur eine symbolische Festgebühr. Der Tarif ist ein einziger kantonaler Erlass für Amtsnotare, Grundbuchverwalter und freiberufliche Urkundspersonen — die Bezirke bestimmen lediglich, in wessen Kasse die Gebühren fliessen.
Die konkreten Ansätze mit Tarifart, Zahlungspflicht, Quelle und Prüfdatum zeigt die Tabelle; durchrechnen lässt sich der Kauf im Rechner. Den Vergleich mit den übrigen Kantonen bietet die Kantonsübersicht, Hintergründe der Ratgeber zur Handänderungssteuer.
Die vier Kostenblöcke
| Kostenblock | Tarif | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Handänderungssteuer | wird nicht erhoben Quelle: www.estv2.admin.ch · Geprüft: | Käufer |
| Notariatsgebühren | gestaffelter Satz Quelle: www.sz.ch · Geprüft: | Käufer |
| Grundbuchgebühren | Festgebühr Quelle: www.sz.ch · Geprüft: | Käufer |
| Schuldbrief | mehrere Gebühren Quelle: www.sz.ch · Geprüft: | Käufer |
Häufige Fragen
Erhebt der Kanton Schwyz eine Handänderungssteuer?
Nein. Schwyz erhebt keine Handänderungssteuer — und gehört zudem zu den ganz wenigen Kantonen, die auch auf eine wertabhängige Grundbuchgebühr verzichten.
Wie werden die Notariatsgebühren in Schwyz berechnet?
Nicht als Promille-Satz, sondern als kleiner Pauschalbetrag je angebrochene Tranche des Kaufpreises; der Grundbucheintrag selbst kostet nur eine symbolische Festgebühr.
Gilt in allen Bezirken derselbe Tarif?
Ja. Der kantonale Gebührentarif gilt einheitlich für Amtsnotare, Grundbuchverwalter und freiberufliche Urkundspersonen; die Bezirke entscheiden nur, wem die Gebühren zufliessen.