Kaufnebenkosten im Kanton Waadt
Überblick
Die Waadt rechnet zweistufig: Auf die kantonale Mutationsabgabe dürfen die Gemeinden Zusatzcentimes bis zur Hälfte des kantonalen Betrags schlagen — und die meisten tun es. Eine Ermässigung für den Hauptwohnsitz sucht man vergeblich: Die jüngste Revision des Gesetzes betraf nur Erbschaften und Schenkungen, der Eigenheimkauf blieb aussen vor. Eine Waadtländer Eigenheit versteckt sich beim Schuldbrief: Auf dessen Errichtung liegt eine eigene Stempelabgabe (droit de timbre), die das Grundbuchamt gleich mit seiner Gebühr einzieht. Beurkundet wird beim freien Notariat nach kantonalem Tarif in degressiven Tranchen, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Alle Sätze samt Zahlungspflicht, Quelle und Prüfdatum stehen in der Tabelle; wie stark der kommunale Anteil durchschlägt, macht der Rechner sichtbar. Den Blick auf die übrigen Kantone öffnet die Kantonsübersicht, die Grundmechanik der Ratgeber zur Handänderungssteuer.
Die vier Kostenblöcke
| Kostenblock | Tarif | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Handänderungssteuer | fester Satz Quelle: www.vd.ch · Geprüft: | Käufer |
| Notariatsgebühren | gestaffelter Satz (zzgl. MWST) Quelle: prestations.vd.ch · Geprüft: | Käufer |
| Grundbuchgebühren | fester Satz Quelle: www.lexfind.ch · Geprüft: | Käufer |
| Schuldbrief | mehrere Gebühren (zzgl. MWST) Quelle: www.lexfind.ch · Geprüft: | Käufer |
Häufige Fragen
Gibt es in der Waadt eine Ermässigung für den Hauptwohnsitz?
Nein. Die jüngste Gesetzesrevision brachte Erleichterungen nur bei Erbschaften und Schenkungen — beim Kauf des eigenen Zuhauses gilt der volle Satz samt kommunalem Anteil.
Was kommt zur kantonalen Mutationsabgabe noch hinzu?
Die Gemeinden dürfen Zusatzcentimes bis zur Hälfte der kantonalen Abgabe erheben — und die meisten schöpfen diesen Rahmen aus. Massgeblich ist der Beschluss der jeweiligen Gemeinde.
Warum kostet der Schuldbrief in der Waadt extra?
Weil auf der Errichtung der Cédule zusätzlich eine kantonale Stempelabgabe liegt, die das Grundbuchamt zusammen mit seiner eigenen Gebühr einzieht — neben dem Notariatshonorar.