Kaufnebenkosten im Kanton Wallis
Überblick
Das Wallis ist gemäss der Steuerdokumentation der ESTV der einzige Kanton mit einer eigentlichen Klassenprogression bei der Handänderungsabgabe: Massgebend ist die Preisklasse, und der zugehörige Satz erfasst die gesamte Basis — knapp über einer Klassengrenze springt die Abgabe darum sichtbar. Obendrauf dürfen die Gemeinden einen Zuschlag bis zur Hälfte des kantonalen Betrags erheben; beschlossen wird er vom kommunalen Legislativorgan und dem Grundbuchamt gemeldet. Eine Hauptwohnsitz-Ermässigung existiert nicht. Beurkundet wird beim freien Notariat, dessen Reglement die Mehrwertsteuer ausdrücklich zusätzlich zum Emolument vorsieht.
Klassen, Zuschlag und Gebühren stehen mit Tarifart, Zahlungspflicht, Quelle und Prüfdatum in der Tabelle; wo die eigene Preisklasse liegt, verrät der Rechner. Die Kantonsübersicht ordnet das Wallis ein, die Grundlagen vermittelt der Ratgeber zur Handänderungssteuer.
Die vier Kostenblöcke
| Kostenblock | Tarif | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Handänderungssteuer | gestaffelter Satz Quelle: lex.vs.ch · Geprüft: | Käufer |
| Notariatsgebühren | gestaffelter Satz (zzgl. MWST) Quelle: lex.vs.ch · Geprüft: | Käufer |
| Grundbuchgebühren | fester Satz Quelle: lex.vs.ch · Geprüft: | Käufer |
| Schuldbrief | mehrere Gebühren (zzgl. MWST) Quelle: lex.vs.ch · Geprüft: | Käufer |
Häufige Fragen
Was bedeutet die Klassenprogression im Wallis?
Der Steuersatz richtet sich nach der Preisklasse des Objekts und gilt dann für die gesamte Bemessungsbasis — nicht nur für den Teil oberhalb der Klassengrenze. Knapp über einer Schwelle kann die Abgabe deshalb spürbar springen.
Erheben die Walliser Gemeinden eigene Zuschläge?
Ja. Die Gemeinden dürfen einen Zuschlag bis zur Hälfte der kantonalen Abgabe beschliessen; den Satz legt das kommunale Legislativorgan fest und meldet ihn dem Grundbuchamt.
Gibt es eine Ermässigung für den Hauptwohnsitz?
Nein. Das Walliser Gesetz kennt Befreiungen etwa in der Familie, aber keinen Rabatt für das selbstbewohnte Eigenheim.