Kaufnebenkosten im Kanton Zürich
Überblick
Zürich hat die Handänderungssteuer nach einer Volksabstimmung auf Anfang 2005 abgeschafft — beim Kauf bleiben nur die Gebühren für Beurkundung und Grundbucheintrag. Anders als oft vermutet gibt es keinen freien Notariatsmarkt: Zürich kennt das Amtsnotariat mit einem kantonsweit einheitlichen Gebührentarif, kommunale Zuschläge existieren nicht. Das Gesetz verteilt Beurkundungs- und Grundbuchgebühr bei Eigentumsänderungen hälftig auf beide Parteien — ein gesetzlicher Kostensplit, den nur wenige Kantone kennen. Wer den Schuldbrief als Register-Schuldbrief errichtet, spart zudem die Ausfertigung des Papiertitels.
Die vier Kostenblöcke mit Tarifart, Zahlungspflicht, Quelle und Prüfdatum zeigt die Tabelle; durchrechnen lässt sich der konkrete Kauf im Rechner. Einen Vergleich aller Kantone bietet die Kantonsübersicht, die Mechanik der Steuer erklärt der Ratgeber zur Handänderungssteuer.
Die vier Kostenblöcke
| Kostenblock | Tarif | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Handänderungssteuer | wird nicht erhoben Quelle: www.zh.ch · Geprüft: | Käufer |
| Notariatsgebühren | fester Satz (zzgl. MWST) Quelle: www.notes.zh.ch · Geprüft: | geteilt (Käufer 50%) |
| Grundbuchgebühren | fester Satz Quelle: www.notes.zh.ch · Geprüft: | geteilt (Käufer 50%) |
| Schuldbrief | mehrere Gebühren (zzgl. MWST) Quelle: www.notes.zh.ch · Geprüft: | Käufer |
Häufige Fragen
Gibt es im Kanton Zürich eine Handänderungssteuer?
Nein. Sie wurde nach einer Volksabstimmung auf Anfang 2005 abgeschafft. Beim Kauf fallen nur noch Notariats- und Grundbuchgebühren an — deren Höhe zeigt die Tabelle.
Wer zahlt Notariats- und Grundbuchgebühren in Zürich?
Das Notariatsgesetz teilt die Gebühren bei Eigentumsänderungen hälftig zwischen den Parteien auf; eine abweichende Vereinbarung ist möglich, beide haften solidarisch.
Ist das Notariat in Zürich frei wählbar?
Nein. Zürich kennt das Amtsnotariat — beurkundet wird beim staatlichen Notariat, dessen Gebühren eine kantonale Verordnung einheitlich festlegt.