Kaufnebenkosten im Kanton Zug
Überblick
Zug kennt keine Handänderungssteuer — und ist auch bei den Gebühren ein Sonderfall: Die frühere wertabhängige Grundbuchgebühr wurde mit der Reform von 2007 abgeschafft, seither rechnet das Grundbuch nach Zeitaufwand mit Stundenansatz, Geschäftsfaktoren und gesetzlichen Obergrenzen ab. Beurkundet wird beim Amtsnotariat: Zuständig ist die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber der gelegenen Gemeinde, deren Gebühr sich in einem aufwandabhängigen Rahmen bewegt. Die Nebenkosten hängen in Zug damit kaum vom Kaufpreis ab — unsere Angaben sind Untergrenzen mit Deckel, keine punktgenaue Prognose.
Welche Rahmen und Grenzen gelten, zeigt die Tabelle mit Quelle und Prüfdatum je Block; eine Grössenordnung liefert der Rechner. Den Vergleich mit den Promille-Kantonen bietet die Kantonsübersicht, die Grundlagen der Ratgeber zur Handänderungssteuer.
Die vier Kostenblöcke
| Kostenblock | Tarif | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Handänderungssteuer | wird nicht erhoben Quelle: www.estv2.admin.ch · Geprüft: | Käufer |
| Notariatsgebühren | Festgebühr Quelle: bgs.zg.ch · Geprüft: | Käufer |
| Grundbuchgebühren | Festgebühr Quelle: bgs.zg.ch · Geprüft: | geteilt (Käufer 50%) |
| Schuldbrief | mehrere Gebühren Quelle: bgs.zg.ch · Geprüft: | Käufer |
Häufige Fragen
Gibt es im Kanton Zug eine Handänderungssteuer?
Nein. Zug erhebt keine Handänderungssteuer; auch die frühere wertabhängige Grundbuchgebühr wurde mit der Reform von 2007 abgeschafft.
Wie berechnet das Zuger Grundbuch seine Gebühren?
Nach Zeitaufwand — mit einem Stundenansatz, Faktoren je nach Geschäftsart und gesetzlichen Obergrenzen. Die Kosten hängen damit kaum vom Kaufpreis ab.
Wer beurkundet Grundstückkäufe in Zug?
Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber der gelegenen Gemeinde als Amtsnotariat, mit einem aufwandabhängigen Gebührenrahmen.