Kaufnebenkosten im Kanton Bern
Überblick
Bern gehört zu den Kantonen mit einer eigentlichen Handänderungssteuer — zugleich kennt es einen der grosszügigsten Mechanismen für Selbstbewohner: Wer einzieht und bleibt, kann die Steuer auf einen erheblichen Teil des Kaufpreises vermeiden. Beurkundet wird beim freiberuflichen Notariat, dessen Honorar einer kantonalen Gebührentabelle folgt; das Grundbuch rechnet seit der Revision mit festen Ansätzen statt nach Promille.
Die vier Kostenblöcke mit Tarifart, Zahlungspflicht, Quelle und Prüfdatum zeigt die Tabelle; durchrechnen lässt sich der konkrete Kauf im Rechner. Einen Überblick über alle Kantone gibt die Kantonsübersicht, die Mechanik der Steuer erklärt der Ratgeber zur Handänderungssteuer.
Die vier Kostenblöcke
| Kostenblock | Tarif | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Handänderungssteuer | fester Satz Ermässigung für Hauptwohnsitz möglich Quelle: www.belex.sites.be.ch · Geprüft: | Käufer |
| Notariatsgebühren | Gebührentabelle (zzgl. MWST) Quelle: www.belex.sites.be.ch · Geprüft: | Käufer |
| Grundbuchgebühren | Festgebühr Quelle: www.belex.sites.be.ch · Geprüft: | Käufer |
| Schuldbrief | mehrere Gebühren (zzgl. MWST) Quelle: www.belex.sites.be.ch · Geprüft: | Käufer |
Häufige Fragen
Wer zahlt die Handänderungssteuer im Kanton Bern?
Steuerpflichtig ist die erwerbende Person. Die Vertragsparteien können intern etwas anderes vereinbaren, gegenüber dem Kanton bleibt aber der Erwerber verantwortlich.
Gibt es eine Ermässigung für selbstbewohntes Wohneigentum?
Ja. Wer die Liegenschaft dauernd selbst bewohnt, kann für einen gesetzlich definierten Teil der Gegenleistung eine Befreiung erwirken — Details und Fristen zeigt die Tabelle mit Quellenangabe.
Sind die Notariatskosten in Bern frei verhandelbar?
Nein. Bern kennt freiberufliche Notarinnen und Notare, deren Gebühren einem verbindlichen kantonalen Rahmentarif folgen.