Kaufnebenkosten im Kanton Uri
Überblick
Uri gehört zu den Kantonen ohne Handänderungssteuer — beim Kauf bleiben Notariat und Grundbuch die einzigen Kostenblöcke. Eine Eigenheit ist der Notariatstarif: Er ist kein staatlicher Erlass, sondern ein Konventionaltarif des Urner Berufsverbands der Anwältinnen und Anwälte sowie Notarinnen und Notare, den dieser selbst publiziert. Die Tarifstufen gelten dabei jeweils für den ganzen Betrag, nicht nur für den Mehrbetrag — an den Stufengrenzen greifen deshalb eigene Mindestansätze. Die Grundbuchgebühr legt die kantonale Justizdirektion fest, mit Untergrenze und Obergrenze.
Die Kostenblöcke mit Tarifart, Zahlungspflicht, Quelle und Prüfdatum listet die Tabelle auf; den eigenen Kauf rechnet der Rechner durch. Wie sich Uri im Vergleich schlägt, zeigt die Kantonsübersicht; warum manche Kantone ganz auf die Steuer verzichten, erklärt der Ratgeber zur Handänderungssteuer.
Die vier Kostenblöcke
| Kostenblock | Tarif | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Handänderungssteuer | wird nicht erhoben Quelle: www.estv2.admin.ch · Geprüft: | Käufer |
| Notariatsgebühren | gestaffelter Satz (zzgl. MWST) Quelle: www.urilaw.ch · Geprüft: | Käufer |
| Grundbuchgebühren | fester Satz Quelle: www.ur.ch · Geprüft: | Käufer |
| Schuldbrief | mehrere Gebühren (zzgl. MWST) Quelle: www.ur.ch · Geprüft: | Käufer |
Häufige Fragen
Gibt es im Kanton Uri eine Handänderungssteuer?
Nein. Uri erhebt keine Handänderungssteuer — beim Kauf fallen nur Notariats- und Grundbuchgebühren an, deren Höhe die Tabelle zeigt.
Wer legt den Notariatstarif in Uri fest?
Nicht der Staat, sondern der Urner Berufsverband der Anwältinnen und Anwälte sowie Notarinnen und Notare — ein Konventionaltarif, den der Verband selbst publiziert und anpassen kann.
Ist das Notariat in Uri frei wählbar?
Ja. Uri kennt staatlich zugelassene, selbständige Notarinnen und Notare; die Beurkundung ist nicht an ein Amt gebunden.